Kampf um die Auto-Daten (1): Nachrichtendienste wollen Zugriff
21. September 2026 Von Martin Wittler
Als die „umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung“ in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet das Bundesinnenministerium das mehr als 730 Seiten umfassende Papier. Mit den darin beschriebenen Gesetzesänderungen sollen Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz nun zu „echten Geheimdiensten“ gemacht werden, wie es Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) formulierte. Seine Wortwahl untermauert die Tragweite der vorgesehenen Neuordnung: „Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte erfordern neue Antworten.“ Eine dieser Antworten sollen künftig Autohersteller und auch Kfz-Werkstätten liefern. Wenn die Nachrichtendienstreform, die noch das formelle Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Bundestag beschlossen werden muss, in Kraft tritt, müssen sie den Nachrichtendiensten unter anderem Auskunft „zu Telemetriedaten“ geben.
Die Hersteller, so heißt es konkret, besäßen umfassende Daten, „die Rückschlüsse über das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben“. Als Beispiele werden GPS-Daten, Statusdaten wie Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken, Gurtstraffungen oder auch die Abstellposition eines Autos aufgeführt. Daten, die viel über den Alltag der Autofahrenden verraten können: etwa darüber, wo sie am liebsten einkaufen, wann sie gewöhnlich zur Arbeit fahren oder auch, wann sie ihr Kind in der Kita abliefern und wieder abholen. Welche dieser Daten die Hersteller in welchem Umfang und wie lange speichern, ist allerdings nur schwer zu überblicken. Künftig wollen nun die Nachrichtendienste Zugriff auf genau diese Daten.
Autos seien längst „weit mehr als reine Fortbewegungsmittel“, sagt Grünen-Politiker Konstantin von Notz. Sie würden „zum Teil hochsensible Daten“ sammeln, die „klar personenbezogen“ sind. Von Notz ist stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das unter anderem BND und Verfassungsschutz überwacht. Die beschlossene Reform des Nachrichtendienstrechts sieht er kritisch. „Es ist zwingend, die informationelle Selbstbestimmung der Fahrerinnen und Fahrer zu schützen“, sagt er. Vor allem vermisst er Schutzmaßnahmen, die den Zugriff auf und die Sicherung der Daten betreffen. Die Bundesregierung handele hingegen gegensätzlich. „Im Zuge der Reform des Rechts der Nachrichtendienste will sie den Nachrichtendiensten umfassende Zugangsrechte gewähren, ohne entsprechende Sicherungsmechanismen zu etablieren“, sagt von Notz.
Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) meldete bereits Zweifel an der Reform an. Zwar unterstütze der VDA das Vorhaben, die öffentliche Sicherheit zu stärken, heißt es in einem Schreiben von Präsidentin Hildegard Müller. Allerdings müssten die Befugnisse „verhältnismäßig und rechtssicher ausgestaltet sein“. Müller drängt unter anderem darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden müssen. Das ist nachvollziehbar: Daten gelten längst als wertvolle Ressource und sind für viele Unternehmen von enormem wirtschaftlichem Wert. Bislang horten diesen Schatz insbesondere die Autohersteller. Auch Kfz-Werkstätten haben jedoch Zugriff auf bestimmte Fahrzeugdaten. Deshalb sollen auch sie nach der Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet werden, den Nachrichtendiensten auf Anfrage die Daten zu übermitteln.
Genau hier werden jedoch Experten hellhörig. Während es in Deutschland zum Beispiel mit TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) ein vom VDA definiertes Rahmenwerk zur Sicherstellung der Informationssicherheit im Automobilsektor gibt, fehlen entsprechende Standards für Werkstätten, sagt Berater und Cybersecurity-Experte Manuel Sandler. „Werkstätten sind keine IT-Firmen. Entsprechend fehlt häufig auch das Bewusstsein und Know-how für die Themen Datenschutz und -sicherheit.“ Wie also soll die Übermittlung vonstatten gehen? Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verweist auf Paragraph 3 der Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung. Danach können Daten auf Datenträgern wie CD oder DVD oder – sofern der Nachrichtendienst einen entsprechenden Zugang eröffnet – per E-Mail übermittelt werden. In beiden Fällen müssen die Daten verschlüsselt werden.
Für den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ist klar, dass mittelständische Betriebe „weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen rechtlichen und technischen Möglichkeiten verfügen“, um derlei Aufgaben nachzukommen. Werkstätten „können nicht die Verantwortung für die Beschaffung und Bewertung sicherheitsrelevanter Informationen übernehmen“, sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
Wie geht es nun also weiter? Das ist derzeit unklar. Denn erst einmal muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht und das neue Nachrichtendienstrecht verabschiedet werden. Wann die entsprechenden Gremien tagen, ist noch nicht abzusehen. Klar ist hingegen: Die Bedenken aus Industrie und Politik sind nicht zu ignorieren. (aum)
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Moderne Autos sammeln jede Menge Daten.
Photo: Aumovio via Autoren-Union Mobilität
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Photo: Henning Schacht via Autoren-Union Mobilität
Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Photo: Stephan Pramme via Autoren-Union Mobilität