Alkoholunfall mit Folgen: Stramm und streng in Richtung MPU
28. Mai 2026 Von Michael Kirchberger
Das Frühjahrfest der Abteilung war gelungen. Die Geschäfte laufen gut, die Unternehmensführung hatte sich daher nicht lumpen lassen und als Location einen angesagten Club in der Stadt gewählt. Etwas müde und nicht mehr ganz nüchtern macht sich Manfred T. gut eine Stunde nach Mitternacht auf den Heimweg. Kurz hat er überlegt, ob er bei einem der Kollegen um eine Mitfahrgelegenheit nachfragen soll, aber dann hat er überschlagen, dass er vielleicht fünf oder sechs Gläser Wein und einen Cocktail getrunken hat, aber damit schon um halb acht begonnen hatte. Er fühlt sich fit. Die Leber wird ja wohl funktionieren und den Alkohol abbauen, außerdem, sagt er sich, würde er vorsichtig fahren und die 35 Kilometer nach Hause aufs Land gewiss gut hinter sich bringen. Doch es kommt in diesem wahren Fall anders.
Eine halbe Stunde später steht T. zitternd auf der Autobahn neben seinem rauchenden Dienstwagen. Warnleuchten blinken überall, kurz vor seiner Mittelklasse-Limousine steht ein Autowrack, Flüssigkeiten laufen aus. Er ist wie benommen. Sekundenschlaf? Tunnelblick? Er hatte den Wagen einfach zu spät erkannt, der muss ja fast gestanden haben, als er ihm mit erheblicher Differenzgeschwindigkeit ins Heck gekracht war, denkt er. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, doch die Atemalkoholkontrolle durch die Polizei und der anschließende Blutalkoholtest ergeben: 1,62 Promille.
Ein Unfall, wie er gleich mehrmals in jeder Nacht des Jahres passiert. Fast 40.000 Unfälle unter Alkoholeinfluss zeichnet die Polizei jährlich auf. Manfred T. ist zum Straftäter geworden. Gefährdung des Straßenverkehrs lautet die Anklage, zwölf Monate Führerscheinentzug und 10.500 Euro Strafe, das Anderthalbfache seines monatlichen Gehalts, werden ihm auferlegt. Aber es kommt noch schlimmer: Er liegt über jener Grenze, hinter der die Obrigkeit unter Berufung auf Verkehrspsychologen und die Medizin einem Verkehrsteilnehmer Alkoholmissbrauch vorwerfen. Denn wer mit diesem Blutalkoholwert überhaupt noch in der Lage ist, ein Auto zu fahren, muss Gewohnheitstrinker sein. Da Alkohol nicht nur die Fahrtüchtigkeit beeinflusst, sondern auch enthemmt, wird eine erkennbare Abkehr von der Volksdroge gefordert.
Bevor Manfred T. seinen Führerschein nach Ablauf der zwölfmonatigen Sperrfrist zurückbekommt, muss er den Nachweis erbringen, dass er sein Verhältnis zum Alkoholkonsum grundlegend geändert hat. Und dies geschieht in einer so genannten Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die im Volksmund gerne „Idiotentest“ genannt wird. Fast 40 Prozent aller Kandidaten bestehen die Prüfung beim ersten Versuch nicht. Die MPU wird unter anderem von TÜV, Dekra und PIMA durchgeführt und soll eine Antwort auf folgende Frage geben: „Ist zu erwarten, dass der Kandidat wiederholt unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führt?“ Strikte Abstinenz ist gefordert, regelmäßige Laboruntersuchung von Harn- oder Blutproben oder eines Haarscreenings sind als Nachweis zu erbringen. Die Proben zahlt der Alkoholsünder selbst, 40 bis 60 Euro je Test.
Eine Beratung beim Verkehrspsychologen steht ebenfalls an, ebenso eine psychologische Betreuung während der führerscheinlosen Zeit. Das wird bei der Prüfung als positives Signal gewertet. Auch die Teilnahme an einem Kurs zur Vorbereitung auf die MPU (etwa 1000 Euro) ist Voraussetzung für ein positives MPU-Gutachten. Ein solcher Kurs wird von manchen Gerichten auch zu Verkürzung der Sperrfrist anerkannt, im Fall von Manfred T. spart ihm das zwei führerscheinlose Monate.
Rechtzeitig erfährt er, dass er nach einer positiven MPU keineswegs seinen alten Führerschein zurückerhält. Wenn er weiter Fahrzeuge bewegen will, die ihm seine ehemalige Fahrerlaubnis gestattete, muss er noch ein augenärztliches Zeugnis dem Antrag beilegen. Und einen neuerlichen Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz oder anderen Rettungsdiensten über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen.
Die meisten Fahrten unter Alkoholeinfluss bleiben nach wie vor unentdeckt, statistisch gesehen wird nur jede 300. Fahrt erkannt. Allerdings erinnern die von den Prüfungsstellen und Verkehrspsychologen aufgestellten Regeln bisweilen an mittelalterliche Willkür. Zu weich sind die Kriterien, sie erschließen sich den Kandidaten häufig gar nicht. Schon wer zugibt, am Wochenende eine halbe Flasche Wein zu konsumieren, verschlechtert damit seine positive Begutachtung. Zwar findet die Prüfung mittlerweile hohe Akzeptanz in der Bevölkerung – 79 Prozent hielten sie in einer Umfrage für sinnvoll, 73 waren der Meinung, sie diene der Verkehrssicherheit – , dennoch ist die MPU nicht nur bei den Betroffenen in Verruf geraten, sie sei „willkürlich“ und für die prüfenden Verbände „eine Lizenz zum Geld drucken“, heißt es. Experten rätseln daher, wie die Prüfung reformiert werden könnte. Bislang erfolglos, denn eine Videoaufzeichnung des Gesprächs mit dem Verkehrspsychologen wurde ebenso abgelehnt wie die Erweiterung der Prüfungskommission, um den Verlauf der Gespräche besser dokumentieren zu können.
Manfred T. erkennt, dass er sich strikt an die Regeln halten muss, um zu bestehen. Er nimmt an Seminaren teil, bezahlt zusätzliche Beratungsgespräche mit den TÜV-Experten und versucht erfolgreich, seine Trinkgewohnheiten zu ändern. Rund zehn Monate nach seiner Alkoholfahrt ist er um fast 20.000 Euro ärmer – die Versicherung lehnt den vollständigen Kaskoschutz bei einem Unfall ab. 5000 Euro musste er allein für diesen Posten hinblättern. Den Rest der Summe machen die Geldstrafe, Prüfungsgebühren, Seminar- und Laborkosten sowie Beratungen aus. Er meldet sich rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist zu einer MPU (700 Euro) an. Er wird einen Fragebogen ausfüllen müssen, in dem er zum Unfall, zum vorhergegangenen Alkoholkonsum, zu seinen bis dahin gültigen Trinkgewohnheiten Stellung nehmen soll. Dann folgen allgemeine Fragen, aus denen die Psychologen ein Urteil über seine Auffassungsgabe und seine Realitätsnähe ziehen werden. Der praktische Reaktionstest und eine ärztliche Untersuchung schließen die MPU ab.
Dann erhält er Post vom TÜV. Mit hohem Adrenalinspiegel öffnet er den A4-Umschlag, seine Augen fliegen über die Zeilen: „Aller Wahrscheinlichkeit nach ist auszuschließen, dass Manfred T. wiederholt unter Alkoholeinfluss Auto fährt“ liest er. Er hat bestanden. Und ist sich sicher, dass er diese Tortur kein zweites Mal durchleben will. Das Bier, das er sich voller Hoffnung auf diesen Moment im Kühlschrank kalt gestellt hat, schmeckt ihm trotzdem ausgezeichnet. Sein neues Auto lässt er an diesem Tag natürlich auf dem Parkplatz stehen. (cec)
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Alkoholtest.
Photo: TÜV Thüringen via Autoren-Union Mobilität
Promillegrenze hin oder her: Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich den Autoschlüssel besser in der Tasche lassen.
Photo: HUK-Coburg via Autoren-Union Mobilität
Ratgeber helfen bei der Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Photo: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger
Ratgeber helfen bei der Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Photo: Autoren-Union Mobilität´/Michael Kirchberger
Ratgeber helfen bei der Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Photo: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger
Bescheinung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus zur Wiedererlangung der Fahrerkaubnis.
Photo: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger