Neue Maut macht manchen Camper teurer

Österreich hat die Straßennutzungsordnung geändert. Seit Dezember vergangenen Jahres entscheidet nicht mehr die tatsächliche Gesamtmasse, wie sie unter Punkt F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt ist, sondern die „Technisch zulässige Gesamtmasse“ wie sie unter dem Punkt F.1 angegeben ist, über die Mautbemessung von Wohnmobilen. Beide Angaben können voneinander abweichen, etwa wenn der Hersteller das Fahrzeug abgelastet hat. Beim Fiat Ducato oder auch beim Mercedes-Benz Sprinter geht das gerade bei ausgebtauen Kastenwagen mit erheblichen Erleichterungen für die Reise einher. Weder das Tempolimit von 100 km/h gilt für die 3,5-Tonner, noch fallen sie über weite Strecken nicht unter das Überholverbot für Lastwagen. Auf jeden Fall kommen die Leichtgewichte schneller ans Ziel. Allerdings wurde für Wohnmobile, die vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen wurden, eine Übergangsfrist eingeräumt, eben bis zum 31. Januar 2029.

Die Reise durch Österreich wird hierdurch für alle Reisemobile, deren zulässiges Gesamtgewicht vom Aufbauhersteller unter die theoretisch erlaubte Masse gesenkt wurde, deutlich teurer. Die Höhe der Maut hängt dann von verschiedenen Parametern ab. Zunächst spielt die Anzahl der Achsen eine Rolle, wer nur zwei hat, fährt günstiger, Camper mit eine Doppelachse im Heck müssen tiefer in die Tasche greifen. Vor allem aber ist die Schadstoffklasse ausschlaggebend. Am günstigsten ist unterwegs, wer ein Euro-6-Fahrzeug hat. Aber auch Zweiachser mit der geringsten Abgasemission, aber über 3,5 Tonnen werden sich an die Zeiten der vergleichsweise günstigen Vignette zurücksehnen.

Wir haben es ausgerechnet: Allein für die knapp 110 Kilometer lange Strecke von der Staatsgrenze in Kufstein bis zum Brennerpass schlägt mit etwa 40 Euro zu Buche. Einfach, wohlgemerkt. Wer drei Wochen später zurückreist, zahlt den gleichen Betrag ein zweites Mal.
Die an der Frontscheibe befestigte Go-Box erkennt mit Hilfe der Sensoren an den Autobahnen die Streckenlänge und Richtung. Wer sie an einer der knapp 80 Ausgabe-Stationen mietet, muss seine Zulassungsbescheinigung vorlegen und das elektronische Kästchen mit 75 Euro aufladen. Die Beträge werden dann abgebucht. Ist man bereits Kunde, ist ein Aufladen der Box per Internet ist möglich. Mit der Go-Box erhält der Fahrer eine Klassifizierungsbescheinigung für sein Fahrzeug, die ständig mitgeführt werden muss.

Die neue Regelung der Mautbemessung nach dem tatsächlich möglichen Gesamtgewicht des Campers gilt bereits seit dem 1. Dezember.

Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen hält, wird kräftig zur Kasse gebeten. 240 Euro, werden fällig, wenn die nachweispflichtigen Tarifmerkmale nicht frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen wurden, ebenso viel wenn die Maut nicht entrichtet wurde, etwa bei zu geringem Pre-Pay-Guthaben oder fehlenden Abbuchungen wegen falsch angebrachter Go-Box. 120 Euro sind zu zahlen, wenn die Maut nur teilweise entrichtet wurde, das kann bei zu geringer Angabe der Aschenzahl gelten. Ebenfalls 120 Euro werden gefordert, wenn das Kennzeichen oder die mitgeführte Mautbox nicht mit den im System gespeicherten Daten übereinstimmen, die in der Fahrzeugdeklaration festgehalten wurden.

Für die einschlägigen kostenpflichtigen Autobahnabschnitte wie zum Beispiel der Arlbergtunnel, die Tauern-Autobahn oder die Brenner-Strecke fallen übrigens trotz Go-Box die üblichen Gebühren an. Immerhin zählt die ASFINAG die Achse eine Anhängers am Reisemobil nicht extra. Als kleines Trostpflaster gewissermaßen. (aum)


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Bilder zum Artikel

Mautstelle Arlberg.

Mautstelle Arlberg.

Photo: ASFINAG via Autoren-Union Mobilität


Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht (F.2)  identisch mit der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) eines Fahrzeugs – hier schon.

Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht (F.2) identisch mit der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) eines Fahrzeugs – hier schon.

Photo: Autoren-Union Mobilität


Go-Box

Go-Box

Photo: ASFINAG via Autoren-Union Mobilität


Österreichische Maut-Vignette.

Österreichische Maut-Vignette.

Photo: ASFINAG via Autoren-Union Mobilität